Spielmannszug-Ordnung


Der Spielmannszug der Dornberger Schützen – so der offizielle Name – ist eine Abteilung des Vereins und somit an die Satzung und Ordnungen des Vereins gebunden.


Für das Mitmachen im Spielmannszug ist (auch aus versicherungsrechtlichen Gründen) die Vereinsmitgliedschaft Voraussetzung. Eine Probezeit von 3 Monaten ist möglich.


Jugendliche Mitglieder des Spielmannszugs bis 18 Jahre zahlen keinen Beitrag.
Die hier anfallenden Mitgliederkosten für Dachorganisationen und Versicherungen übernimmt der Verein.


Die Interessen des Spielmannszugs werden dem Vereinsvorstand und der Mitgliederversammlung gegenüber von seinem organisatorischem Leiter vertreten. Der Leiter ist Mitglied im „weiteren Vorstand“ des Vereins und wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
Die Mitglieder des Spielmannszugs haben das personelle Vorschlagsrecht.


Die organisatorische und musikalische Leitung des Spielmannzugs können als getrennte Funktionen oder in Personalunion ausgeführt werden.


Intern und zur Konfliktlösung können die Spielmannszugs-Mitglieder ihre Interessen außerdem von einem aus ihrer Mitte gewählten Sprecher sowohl gegenüber dem Spielmannzugsleiter als auch – falls erforderlich – gegenüber dem Vereinsvorstand und der Mitgliederversammlung artikulieren und vertreten.


Der Schriftverkehr des Spielmannszug (Verträge u. dgl.) ist über den Vereins-Schriftführer abzuwickeln.


Die abzusprechenden Auftritts-Termine sind vorab in den Vorstandssitzungen des Vereins vorzustellen. Bei Terminvereinbarungen sind Vereinsveranstaltungen und Ausmärsche zu berücksichtigen.

Auftritte gegen Honorar werden über den Vereins-Kassenwart abgerechnet.
Der Spielmannszug bekommt 2/3 der Einnahmen als Aufwandsentschädigung. Eine Abrechnung ist vom Leiter des Spielmannszugs jährlich zu erstellen und mit dem Vereins- Kassenwart abzugleichen.



Vom Vorstand einstimmig befürwortet am 13. Nov 2008


Von der Versammlung beschlossen am: 24. Nov 2009